# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Gramastetten

# und der Gemeinde Eidenberg geändert werden

121. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 16. September 1991,

mit der die Grenzen der Marktgemeinde Gramastetten

und der Gemeinde Eidenberg geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung

1990, LGBl. Nr. 91, wird verordnet:

§1

(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg, politischer Bezirk Urfahr-Um-gebung, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg ist in der Anlage dargestellt.

§2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft,

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Grünner

Landeshauptmann-Stellvertreter

Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.

Anlage

Seite 428

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 59. Stück,

Nr. 121

Anlage

MarkfQenemcle Granastetten KG Granastetten

1618

M 1 : 1000

Gemeinde Eldenberg KG Eldenberg

Lageplan

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der

Marktgemeinde Gramastetten und der Gemeinde Eidenberg, politischer

Bezirk Urfahr-Umgebung, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten

versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote Linie den

Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die

Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der

Grenzänderung erfaßten Bereich entlang des nördlichen Randes des

neuerrichteten Güterweges "Aschlberg M" verläuft).