# Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken

# in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

130. Raumordnungsprogramm

der o.ö. Landesregierung vom 11. November 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 sowie des § 16a Abs. 2 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG.), LGBl. Nr. 18/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 91/1989, wird verordnet:

§1

Im Zuge der Grundlagenforschung wurde die Planungsregion Perg, insbesondere das regionale Zentrum Perg (§ 14 Z. 9 in Virbindung mit § 20 Abs. 1 lit. b O.ö. Landesraumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 30/1978) untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung der Grundstücke Nr. 2653, 766/2, 767 der EZ. 133, der Grundstücke Nr. 762/1, 761/3, .490, .491 der EZ. 965, alle KG. Perg sowie der Grundstücke Nr. 1708/8, .'217, .218 der EZ. 133, alle KG. Weinzierl, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 25.069 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten zum Zwecke de* Errichtung eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in dem keine Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung angeboten werden - Fachmarkt, zulässig ist. Die Widmung dieser Grundstücke ist für Geschäftsbauten bis zu einer Ge-sämtverkaufsfläche von 3.600 m2 zulässig.

§ 2 ...

• Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Leitl

Landesrat

¦ Anlage

Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.

Seite 484

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 64. Stück, Nr. 130