# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchdorf am Inn

136.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 21. Oktober 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchdorf am Inn

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 21. Oktober 1991 der Gemeinde Kirchdorf am Inn, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kirchdorf am Inn:

"Durch einen blauen, von silbernen Wellenleisten gesäumten Wellenbalken erniedrigt geteilt; oben in Silber in der linken Schildhälfte drei grüne Stufen, begleitet von drei roten, zwei zu eins gestellten heraldischen Rosen, unten Grün."