# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding

2. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 13. Jänner 1992 über die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding

Auf Grund des § 24 Abs. 1 der O.ö. Gemeindewahlordnung 1991, LGBI. Nr. 94, wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Enzenkirchen, politischer Bezirk Schärding, für

Sonntag, 22. März 1992

ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 16. Jänner 1992 festgesetzt. Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 der O.ö. Gemeindewahlordnung 1991 der 15. Jänner 1992.