# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die

# O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird

6.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1992, mit der die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 32 Abs. 1 Z. 7 und 10 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1990 (O.ö. WFG 1990), LGBl. Nr. 49/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 51/1991 wird verordnet:

§1

Die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung, LGBl. Nr. 55/1991, wird wie folgt geändert:

Im § 4 Abs. 2 ist der Punkt durch einen Strichpunkt zu ersetzen; folgender Satz ist anzufügen:

"für die Berechnung von Wohnbeihilfen, deren Bewilligungszeitraum mit 1. Jänner 1992 beginnt, wird der Sockelbetrag mit S 6.670,-

festgelegt."

§2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.