# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der der Eglsee und die angrenzenden Niedermoorflächen

# in der Gemeinde St. Lorenz als Naturschutzgebiet festgestellt werden

15. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 24. Februar 1992, mit der der Eglsee und die angrenzenden Niedermoorflächen in der Gemeinde St. Lorenz als Naturschutzgebiet festgestellt werden

Auf Grund des § 17 des O.ö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982, LGBl. Nr. 80, i.d.F. des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/1988 wird verordnet:

§1

(1) Der Eglsee und die daran angrenzenden Nieder

moorflächen sind, soweit sie sich in der Gemeinde

St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, befinden, Na turschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.

(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt die Grdst. Nr. 2277, 2278/1,2278/3, 2280, 2281/1 und 2488, alle KG. St. Lorenz.

§2

Gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes sind folgende Eingriffe gestattet:

a) auf den Grdst. Nr. 2278/1, 2280, 2281/1 und 2278/3,

KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche Nutzung in

Form der einmaligen Mahd ab 30. August; auf einem

südlich an die Wegparzelle Nr. 2376/1 angrenzenden

40 m breiten Streifen der Grdst. Nr. 2281/1 und

2278/3, KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche

Nutzung in Form der zweimaligen Mahd;

b) die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fi

scherei;

c) das Betreten und Befahren im Rahmen der gestatte

ten landwirtschaftlichen Nutzung;

d) das Betreten im Rahmen der gestatteten jagdlichen

und fischereilichen Nutzung.

§3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im

Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die o.ö. Landesregierung:

Hochmair

Landesrat

Seite 88

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1992, 10.

Stück, Nr. 16 u. 17