# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert wird

36. Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 11. Mai 1992, mit der

die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert

wird

Auf Grund des § 34 Abs. 1, 3 und 4 des O.ö. Krankenanstaltengesetzes

1976, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 44/1991, wird verordnet:

§1

Die Verordnung über die Ambulanzgebühren, LGBl. Nr. 58/1986, wird

wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 2 ist nach

"Computertomographie2.000"

die Wortfolge

"zusätzlich für nichtionische

Kontrastmittel pro 100 ml1.000"

einzufügen.

§2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.