# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Holzhausen

40. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 1. Juni 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Holzhausen

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß

vom 1. Juni 1992 der Gemeinde Holzhausen, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.