# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal

41.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 15. Juni 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Grünau im Almtal

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 15. Juni 1992 der Gemeinde Grünau im Almtal, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Grünau im Almtal:

"Gespalten von Grün und Silber mit einem Nadelbaum in gewechselten Farben."