# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der das Raumordnungsprogramm der

# o. ö. Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Ried im Innkreis als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

# berichtigt wird

49.

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 29. Juni 1992, mit der das Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Ried im Innkreis als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf berichtigt wird

§1

Das Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung vom 14. Jänner 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Ried im Innkreis als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf, LGBl. Nr. 26/1991, wird wie folgt berichtigt:

Im § 1 ist die Grundstücksnummer „Nr. 677/25" durch die Grundstücksnummer "Nr. 637/25" zu ersetzen.

§2