# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nebelberg

53. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Juli 1992 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nebelberg

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 20. Juli 1992 der Gemeinde Nebelberg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Nebelberg:

"Über einem von Grün und Gold im Bogenschnitt sechsmal gespaltenen Dreiberg in Silber ein aus dem linken Schildrand wachsender, schwarz bekleideter Rechtsarm mit einem roten, schräggestellten "Hauptmannstab" ("Hapstecken")".