# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel",

# "Pyhrn-Eisenwurzen" und

# "Salzkammergut" geändert wird

Nr. 66 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 3. August 1992, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geän-der wird

§1

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBI. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 53/1991 wird verordnet:

Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet wurden, LGBl. Nr. 39/1990, wird wie folgt geändert:

Seite 208

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1992, 28. Stück, Nr. 66 u. 67