# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung

# der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

# maßgeblichen Bezugsteile

# festgestellt

# werden, geändert wird

Nr. 1 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 14. Dezember 1992, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wird

Auf Grund des § 9 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1977 über die O.ö. Lehrer-Kranken-und Unfallfürsorge, LGBl. Nr. 66/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 47/1992, wird verordnet:

§1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 16. März 1987, LGBl. Nr. 14, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Z. 2 lit. a entfällt der Beistrich; folgende Wortfolge wird angefügt: "sowie die Nebengebührenzulage im Sinne des Nebengebührenzulagengesetzes, BGBl. Nr. 485/1971, in der jeweils geltenden Fassung,"

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.