# Landesgesetz, mit dem das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990 geändert wird

Nr. 13

Landesgesetz

vom 11. Dezember 1992, mit dem das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990

geändert wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1990, LGBl. Nr. 28/1991, wird wie

folgt geändert:

Dem § 45 Abs. 2 sind folgende Sätze anzufügen:

"Verträge der Gemeinden mit den Inhabern, Eigentümern oder Betreibern von vor dem 1. Jänner 1991 errichteten Abfallbehandlungsanlagen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 4 enden aber jedenfalls mit Ablauf des 28. Februar 1993. Neue Verträge sind von den Bezirksabfallverbänden nach Maßgabe des § 9 Abs. 5 und des § 20 Abs. 3 abzuschließen."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.