# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Zahl der bei der Wahl des o.ö. Landtages in

# jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate

Nr. 14 Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 8. Februar 1993 über

die Zahl der bei der Wahl des o.ö. Landtages in jedem

Wahlkreis zu vergebenden Mandate

Gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Landtagswahlordnung 1991, LGBl. Nr. 91,

wird kundgemacht:

§1

Auf Grund des Ergebnisses der ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 1991 verteilen sich die bei der Wahl des o.ö. Landtages zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 3 der O.ö. Landtagwahlordnung 1991) wie folgt:

Zahl der Mandate:

13 9 13 10 11

Wahlkreis-Nummer:

1 2 3 4 5

Bezeichnung:

Linz und Umgebung

Innviertel

Hausruckviertel

Traunviertel

Mühlviertel

§2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des o.ö. Landtages zugrundezulegen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Volkszählung stattfinden (§ 4 Abs. 5 der O.ö. Landtagswahlordnung 1991).