# Landesgesetz, mit dem das Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäßiger

# Verteilertätigkeiten

# aufgehoben wird

Nr. 23

Landesgesetz

vom 21. Jänner 1993, mit dem das Gesetz über das Verbot gewisser

nichtgewerbsmäBiger Verteilertätigkeiten aufgehoben wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz über das Verbot gewisser nichtgewerbsmäBiger Verteilertätigkeiten, LGBl. Nr. 63/1955, wird aufgehoben.

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.