# Landesgesetz, mit dem das O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 geändert wird (O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 1993)

Nr. 29 Landesgesetz

vom 21. Jänner 1993, mit dem das O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 geändert wird O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 1993)

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl. Nr. 111, wird wie folgt

geändert:

Im § 10 Abs. 4 hat die Wortfolge "für die Landesbürger und" zu

entfallen.

Artikel II

Die Erste Präsidentin

des o.ö. Landtages:

Angela Orthner

Dieses Landesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft.