# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Umlegung der Kopfinger Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1173) im Baulos "Kimleinsdorf"

# im Gebiet der Marktgemeinde Kopfing

# im Innkreis

Nr. 41

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 22. März 1993 betreffend die Umlegung der Kopfinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1173) im Baulos "Kimleinsdorf" im Gebiet der Marktgemeinde Kopfing im Innkreis

Auf Grund des § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1992 wird verordnet:

Der bei km 1,650 (alt) von der bestehenden Trasse nach Südosten abzweigende, die Ortschaft Kimleinsdorf im Osten in gestreckter Linienführung umfahrende, sodann einen leichten Bogen nach Osten beschreibende und bei km 1,965 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Kopfinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1173 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Bezirksstraße eingereiht.

§2

Die genaue Lage der neuen Trasse der Kopfinger Straße ist aus dem Lageplan im Maßstab 1: 1000 zu ersehen, der beim Amt der o.ö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Kopfing im Innkreis aufliegt.

§3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.