# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und

# "Salzkammergut" geändert wird

Nr. 46

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 19. April 1993, mit der die Verordnung über die Errichtung der Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" geändert wird

Auf Grund des § 24 Abs. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBI. Nr. 81/1989, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 53/1991 und 63/1992 wird verordnet:

§1

Die Verordnung, mit der die Tourismusregionen "Innviertel-Hausruckwald", "Mühlviertel", "Pyhrn-Eisenwurzen" und "Salzkammergut" errichtet wurden, LGBl. Nr. 39/1990, in der Fassung LGBl. Nr. 66/1992 wird wie folgt geändert:

Seite 86Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1993,