# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wird

Nr. 48 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 26. April 1993, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 und des § 31 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung der Landesgesetze LGBL Nr. 53/1991 und 63/1992 wird verordnet:

§1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 27. August 1990, mit der die Tourismusgemeinden Windisch-garsten, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden, LGBl. Nr. 69, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Tourismusverband Windischgarstnertal" auf "Kurverband Windisch-garsten" geändert.

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.