# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Konrad

Nr. 77 Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 28. Juni 1993 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Konrad

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 28. Juni 1993 der Gemeinde St. Konrad, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Konrad:

"Nach rechts verschoben gespalten von Grün und Silber mit einer grünen, die Mitte des Spaltes berührenden rechten Spitze".