# Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Schärding als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Nr. 83 Raumordnungsprogramm

der o.ö. Landesregierung vom 19. Juli 1993 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Schärding als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 sowie des § 16a Abs. 2 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG.), LGBl. Nr. 18/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 91/1989,

wird verordnet:

§1

(1) Der Raum der Planungsregion Schärding (§ 14 Z. 12 O.ö. Landesraumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 30/1978) wurde im Zuge der Grundlagenforschung un

tersucht.

(2) Die Untersuchung hat ergeben, daß die Verwen

dung des Grundstückes Nr. 969/2, KG. St. Florian, Ge meinde St. Florian am Inn, mit einer Gesamtgrundstücks fläche von 10.536 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 16 Abs. 12 O.ö. ROG.) zum Zwecke der Errichtung

eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in denen keine Lebens- und Genußmittel der Grundversor gung angeboten werden, zulässig ist.

(3) Die Widmung dieses Grundstückes ist für Ge

schäftsbauten bis zu einer Gesamtverkaufsfläche (§ 16a Abs. 2 Z. 4 O.ö. ROG.) von 3.950 m2 und einer Gesamtbe triebsfläche (§ 16a Abs. 2 Z. 5 O.ö. ROG.) von 4.100 m* zulässig.

§2

Dieses- Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.