# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird

Nr. 100

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 4. Oktober 1993, mit der die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 7 und 10 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, wird verordnet:

§1

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 13. September 1993 der Gemeinde Auerbach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Auerbach:

„ln Blau über einem silbernen Zwillings-Wellenbalken eine silberne,

schwimmende Ente mit goldenem Bein und goldenem Schnabel, der eine

silberne Hostie mit den Buchstaben IHS hält".

Nr. Nr. Die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung, LGBI. 55/1991, in der Fassung der Verordnung LGBI. 6/1992 wird wie folgt geändert: