# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Fischlham und der Gemeinde Steinhaus geändert werden

Nr. 110 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 22. November 1993,

mit der die Grenzen der Gemeinde Fischlham und der Gemeinde Steinhaus geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird mit Zustimmung der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 2, in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 verordnet:

§1

Die Grenzen der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim, politischer Bezirk Vöcklabruck und Gerichtsbezirk Vöck-labruck, und der Gemeinde Redlham, politischer Bezirk Vöcklabruck und Gerichtsbezirk Schwanenstadt, werden wie folgt geändert:

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird verordnet:

§1

(1)Die Grenzen der Gemeinde Fischlham und der Ge

meinde Steinhaus, politischer Bezirk Wels-Land, werden wie folgt geändert:

(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen den Gemeinden Fischlham und Stein

haus ist in der Anlage dargestellt.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

Nr. 110

GER. BEZ. Wels

00. Steinhaus

KG. Oberschauersberg 51220

U57/1

1331 1

22UU

GER. BEZ. Wels

OG. Fischlham

KG. Forstberg 51206

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Gemeinde Fischlham und der Gemeinde Steinhaus, politischer Bezirk Wels-Land, erfaßten Bereich. Die schwarze mit schwarzen Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote bzw. mit roten Punkten versehene Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung (die Grenzänderung bewirkt, daß die Gemeindegrenze in dem von der Grenzänderung erfaßten Bereich zunächst entlang des südlichen Randes der ausgebauten Stockgasse und sodann entlang des westlichen Randes der Eberstalzeller-Gemeindestraße verläuft).

Anlage

LAGEPLAN M= 1:2000