# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird

Nr. 18 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 14. Februar 1994, mit

der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 1, 2 und 5 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993,

wird verordnet:

§1

Die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung, LGBl. Nr. 96/1993, wird wie

folgt geändert:

§ 5 Abs. 3 Z. 1 hat zu lauten: "(3) Die Eigenmittel sind aufzubringen:

1. bei Mietwohnungen vom Mieter 2% und vom Förderungswerber 7%, wobei letzterer seine Eigenmittel auf die Dauer von mindestens 10 Jahren zur Verfügung stellen muß und nach 10 Jahren konvertieren kann; die Tilgung beträgt 2%;"

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.