# Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird (Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)

Nr. 29 Landesgesetz

vom 27. Jänner 1994, mit dem das O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz geändert wird (O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz-Novelle 1994)

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Feuerwehrehrenzeichen-Gesetz, LGBl. Nr. 7/1956, wird wie

folgt geändert:

§ 2 lautet:

"§2

Für die fünfundzwanzigjährige, die vierzigjährige und . die fünfzigjährige Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens wird die "Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille" geschaffen."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.