# Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz 1991 geändert wird (Oö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994)

Nr. 30 Landesverfassungsgesetz

vom 27. Jänner 1994, mit dem das O.ö. Landes-Verfassungsgesetz 1991 geändert wird (O.ö. Landes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994)

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Landes-Verfassungsgesetz 1991, LGBl. Nr. 122, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 87/1993, wird wie folgt geändert:

Nach Artikel 14 wird folgender Artikel 14a eingefügt:

"Artikel 14a

Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen seines selbständigen Wirkungsbereiches und der hiefür zur Verfügung stehenden Mittel den Bestand und die Entwicklung einer wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft, um sie in die Lage zu versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben zum Wohl der All-Seite 110

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 16.

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gemeinheit erfüllen und die Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes gewährleisten zu können."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.