# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung geändert wird

Nr. 46 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Mai 1994, mit der

die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung geändert

wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 3 des O.ö. Wohnbauför-derungsgesetzes 1993 (O.ö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, wird verordnet:

§1

Die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung, LGBl. Nr. 50/1993, wird wie

folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 hat zu lauten:

"(2) Für die Sanierung von Wohnhäusern gemäß Abs. 1 wird ein Förderungsdarlehen bis zu S 11.300,-Im2 Nutzfläche gewährt."

§2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.