# Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Wels als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Nr. 50

Raumordnungsprogramm

der o.ö. Landesregierung vom 30. Mai 1994 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Wels als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

_AuÜ3runcl des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 24 Abs. 1 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 (O.ö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, wird verordnet:

§1

(1)Der Raum der Planungsregion Wels wurde im Zuge

der Grundlagenforschung untersucht.

(2)Die Untersuchung hat ergeben, daß die Ver

wendung der Grundstücke Nr. 172 und 173/1, beide

KG. Sattledt, Gemeinde Sattledt, mit einer Gesamtgrund stücksfläche von 25.065 m2 als Gebiet für Geschäftsbau ten (§ 23 Abs. 3 O.ö. ROG 1994) zum Zwecke der Errich tung eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in dem keine Lebens- und Genußmittel der Grundversor gung angeboten werden (§ 24 Abs. 1 Z. 2 O.ö. ROG 1994), zulässig ist.

(3)Die Widmung der Grundstücke Nr. 172 und 173/1,

beide KG. Sattledt, ist für Geschäftsbauten bis zu einer Gesamtverkaufsfläche (§ 24 Abs. 2 O.ö. ROG 1994) von

3.300 m2 zulässig.

§2

Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.