# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)

Nr. 76

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 1. August 1994, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes einschließlich des örtlichen Entwicklungskonzeptes, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne)

Auf Grund des § 20 Abs. 1 und des § 36 des O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 114/1993, wird verordnet:

§1 Form und Gliederung

(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in die zeich nerische Darstellung und - nach Maßgabe der Bestim

mungen des § 5 - eine schriftliche Ergänzung zur zeich nerischen Darstellung, sowie das örtliche Entwicklungs konzept.

(2) Das örtliche Entwicklungskonzept als Teil des Flä chenwidmungsplanes gliedert sich in einen Textteil und ergänzende zeichnerische Darstellungen (Funktionsplä ne), die zur Verdeutlichung des Textteiles dienen.

§2

Gliederung und Darstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes

(1)Der Textteil hat den im § 18 Abs. 3 O.ö. ROG 1994 festgelegten Regelungsinhalt nach Maßgabe der Erfor dernisse wie folgt näher zu konkretisieren:

(2)Im Sinne der Bestimmungen des § 18 Abs. 3 Z. 1

bis 5 O.ö. ROG 1994 hat der Textteil des Entwicklungs konzeptes den im Abs. 1 angeführten Regelungsinhalt hinsichtlich folgender grundsätzlicher Aufgaben zu kon kretisieren:

(3) Die zur Verdeutlichung dienenden zeichnerischen Darstellungen sind ats Funktionsplan auszuführen, der an keinen bestimmten Maßstab gebunden ist. Für eigene Regelungsinhalte (z. B. generelles Verkehrskonzept) kön nen jeweils eigene Funktionspläne erstellt werden.

(4) Die zeichnerische Darstellung wird auf Grund des generellen Aussageinhaltes nicht normiert, jedoch sind die verwendeten Signaturen in einer Legende zu verdeut lichen.

(5) Das örtliche Entwicklungskonzept hat in einem Deckblatt zu enthalten:

(6)Textteil einschließlich der zeichnerischen Darstel lungen haben gefaltet ein Format A4 nach ÖNORM 1001 zu ergeben. Der Textteil (falls möglich mit den Funk tionsplänen) ist in gebundener Form zu erstellen (keine lose Blattsammlung).

§3

Zeichnerische Darstellung des Flächenwidmungsplanes

(1) Der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes ist als Plangrundlage die auf den Maßstab gemäß § 5 gebrachte Katastralmappe zugrundezulegen. Die Plangrundlage hat genordet zu sein und die Gebiete

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angrenzender Gemeinden bis zum jeweiligen Blattrand zu enthalten.

(2)Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid

mungsplanes hat auf reißfesten, ausreichend lichtechten Lichtpausen oder Plandrucken der Plangrundlage für alle erforderlichen Ausfertigungen einheitlich entweder in Schwarz-Weiß-Darstellung oder in farbiger Darstellung zu erfolgen.

(3) Für die zeichnerische Darstellung des Flächenwid mungsplanes sind die in der Anlage 1 enthaltenen Plan zeichen zu verwenden.

(4) Für die digitale Erstellung von Flächenwidmungs plänen sowie für Eintragungen, für die in der Anlage 1 keine Planzeichen enthalten sind, können Planzeichen sinngemäß aus den in der Anlage 1 enthaltenen Planzei chen entwickelt werden. Das gleiche gilt, wenn in beson deren Fällen die in der Anlage 1 enthaltenen Planzeichen für eine eindeutige Festlegung nicht ausreichen.

(5) Die Strichstärke, der Raster, der Grau- oder Farbton der Planzeichen sowie die Dichte der Eintragungen sind so zu wählen, daß die Plangrundlage erkennbar bleibt. Die farbige Darstellung ist nach Durchführung der Eintra gungen mit einer durchsichtigen Schutzfolie zu überzie hen. Bei digital erstellten farbigen Flächenwidmungsplä nen kann die Schutzfolie entfallen.

§4

Äußere Form der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes

(1)Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid

mungsplanes hat in der Form der Anlage 2 oder 3 zu ent halten:

(2) In der zeichnerischen Darstellung des Flächenwid mungsplanes kann darüber hinaus in der Form der Anla ge 2 oder 3 die Evidenznummer entsprechend dem Ar

chiv der örtlichen Raumordnung des O.ö. Raumord nungskatasters enthalten sein.

(3) Die Vermerke gemäß Abs. 1 und 2 sind auf der

zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes so anzubringen, daß sie bei Faltung der zeichnerischen Darstellung auf das Format A4 das Deckblatt bilden.

(4) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid

mungsplanes hat auch eine zeichnerische Darstellung des Längen- und Flächenmaßstabes zu enthalten. Femer ist die Nordrichtung anzugeben.

(5) An geeigneter Stelle oder in einem Anhang zur zeichnerischen Darstellung sind in einer Legende die ver wendeten Planzeichen darzustellen.

(6) Die Größe der zeichnerischen Darstellung ist so zu wählen, daß sich ein Vielfaches des Formates A4 nach ÖNORM A 1001 ergibt.

(7) Eine zeichnerische Darstellung, die ein unhandli ches Format ergeben würde, darf in handliche Teile zer legt werden. Jeder Planteil hat jedoch eine Legende ge mäß Abs. 5 und eine Übersicht der einzelnen Planteile zu umfassen.

§5

Maßstab der zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes

(1) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid

mungsplanes hat im Maßstab 1 : 5.000 zu erfolgen.

(2) Die zeichnerische Darstellung des Flächenwid mungsplanes von Gemeinden mit großer flächenmäßiger Ausdehnung, deren Flächen überwiegend als Grünland

gewidmet werden, kann im Maßstab 1 : 10.000 erfolgen. In diesem Fall sind jedoch die überwiegend als Bauland gewidmeten Flächen des Gemeindegebietes in einem

rechteckigen Planausschnitt im Maßstab 1 :5.000 bzw. in einem Maßstab gemäß Abs. 3 darzustellen.

(3) Überwiegend als Bauland gewidmete Flächen mit

starker widmungsmäßiger Differenzierung auf engem Raum können auch im Maßstab 1 : 2.500, 1 : 2.000 oder 1 : 1.000 dargestellt werden.

(4) Änderungsplänen sind jedenfalls dann Lagepläne

über einen größeren Maßstab (Abs. 3) anzuschließen, wenn aus der Plangrundlage (Maßstab 1 : 5.000) auf

Grund mangelnder Parzellenschärfe oder unleserlicher Grundstücksnummern die Rechtslage nicht unmittelbar erkennbar ist. In diese Lagepläne sind gegebenenfalls Straßenbezeichnungen oder andere geeignete Fixpunkte aufzunehmen, die eine eindeutige Orientierung im Flä chenwidmungsplan auch für Ortsunkundige und nicht sachverständige Personen ermöglichen.

(5) Die gemäß Abs. 2 bis 4 in einem größeren Maßstab dargestellten Flächen sind ohne Darstellung der Wid mungen in den Plänen kleineren Maßstabes jeweils als rechteckige Planausschnitte ersichtlich zu machen. Auf die gesonderte Darstellung ist im jeweiligen Planaus schnitt hinzuweisen.

§6•

Darstellung von Widmungen der Nachbargemeinden

Der Flächenwidmungsplan hat an der Gemeindegrenze für einen Bereich von mindestens 250 m die Baulandwidmungen und Sonderwidmungen des Baulandes und des Grünlandes der Nachbargemeinden innerhalb des Landes Oberösterreich darzustellen. Die benachbarte Gemeinde des Landes Oberösterreich hat die für diese Darstellung erforderlichen Informationen über bestehende Widmungen zu erteilen.

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§7

Schriftliche Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung des Flächenwidmungsplanes

Sollen zur Verdeutlichung der Planungsabsichten der Gemeinde über die zeichnerische Darstellung hinaus Festlegungen getroffen werden, so sind diese in einer schriftlichen Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung zu treffen.

§8 Änderungen des Flächenwidmungsplanes

(1) Änderungen eines rechtswirksamen Flächenwid

mungsplanes sind in Form eines gesonderten Plandoku mentes (Änderungsplan) im Mindestformat A4 vorzuneh men. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 6 nach Maßgabe des § 36 O.ö. ROG 1994 für Änderungs

pläne sinngemäß. Für Änderungspläne ist die Reißfestig keit gemäß § 3 Abs. 2 nicht erforderlich.

(2) Jede durch einen geschlossenen Linienzug be

grenzte Änderung ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

(3) Der Geltungsbereich der Änderung ist im Ände

rungsplan genau zu umgrenzen.

(4) Im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Ge

meinde und in rechtswirksamen Änderungsplänen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden; Korrektu

ren gelten als nicht durchgeführt.

§9 Übersichtsplan zum Flächenwidmungsplan

(1) Der gemäß § 20 Abs. 2 O.ö. ROG 1994 zur Wiedergabe des jeweils letzten Standes des Flächenwidmungsplanes vorgeschriebene Übersichtsplan hat aus

einer Kopie des Flächenwidmungsplanes des gesamten Gemeindegebietes zu bestehen, worin sich die jeweilige Widmung eines Grundstückes ohne Schwierigkeiten feststellen läßt. Über die vorgenommenen Änderungen ist ein Verzeichnis zu führen, in das die mit einer fortlaufenden Nummer versehenen Änderungen aufzunehmen sind (Anlage 5).

(2) Die Grundstücke des Baulandes für die gemäß § 28 Abs. 2 O.ö. ROG 1994 auf Grund einer Ausnahmebewilligung vom Aufschließungsbeitrag vor Ablauf von 15 Jahren eine Bauplatz- oder Baubewilligung nicht erteilt werden darf, sind im Übersichtsplan gemäß Abs. 1 darzustellen. Das Jahr des jeweiligen Ablaufes des Bauverbotes ist im Übersichtsplan zu vermerken.

§ 10 Schlußbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ver ordnung vom 4. September 1974, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplanes, die Verwen

dung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne), LGBl. Nr. 34/1974, zuletzt geändert durch die Verord nung LGBl. Nr. 32/1977, außer Kraft.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Leitl

Landesrat

Anlagen

Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.

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Anlage 1

1. Widmungen

Die einzelnen Widmungen sind durch eine 0,3-0,4 mm starke schwarze Linie zu begrenzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Schriftzeichen und Signaturen sind je nach Größe der gewidmeten Fläche 3-5 mm groß darzustellen.

1.1 Bauland

schwarz-weiß

farbig

1. 1. 1

WohngebietwGrauton hellwZinnober dunkel z. B.:

Schmincke 362 Jaxon 12 Stabilo 87/305

1. 1.2 Reines WohngebietGrauton hellZinnober hell z.

B.: Schmincke 365 Jaxon 10 Stabilo 87/235

WR

WR

1. 1.3

Wohngebiet für mehrgeschoßige förderbare WohnbautenWFGrauton

hellWFZinnober hell z. B.: Schmincke 365 Jaxon 10 Stabilo 87/235

1.1.4Grauton mittel

DorfgebietD

Docker z. B.: Schmincke 647 Jaxon 65 Stabilo 87/685

1. 1.5

KurgebietKURGrauton mittelKURorange hell z. B.: Schmincke 227 Jaxon 9 Stabilo 87/220

1.1.6Grauton mittel

KerngebietK

Krotbraun z. B.: Schmincke 658 Jaxon 27 Stabilo 87/630

1. 1.7

Gemischtes BaugebietMGrauton mittelMbraun z. B.:

Schmincke 667 Jaxon 28 Stabilo 87/625

1. 1.8

Eingeschränktes Gemischtes BaugebietMBGrauton mittelMB

braun z. B.: Schmincke 667 Jaxon 28 Stabilo 87/625

Die Einschränkung ist in der Legende zu umschreiben

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schwarz-weiß

farbig

1. 1.9 Betriebsbaugebiet

Grauton dunkel

rotviolett

z. B.: Schmincke 493 Jaxon 20 Stabilo 87/340

1. 1. 10 Industriegebiet

Grauton dunkel

blauviolett

z. B.: Schmincke 910 Jaxon 53+56 Stabilo 87/385

1.1.11 Ländefläche

Grauton dunkel

blauviolett

z. B.: Schmincke 910 Jaxon 53+56 Stabilo 87/385

1. 1. 12

Gebiete für einen zeitweiligen Wohnbedarf

Grauton hell

rosa

z. B.: Schmincke 346

Jaxon 6

Stabilo 87/355

SO

UNIVERSITÄT

1. 1. 13

Gebiet für Geschäftsbauten mit überwiegend Lebens- und Genußmittel

1. 1.14

Gebiet für Geschäftsbauten

mit gemischtem Warenangebot

1. 1. 15

Gebiet für Geschäftsbauten

ohne Lebens- und Genußmittel

(Fachmärkte)

1. 1. 16

Sondergebiete des Baulandes

Grauton mittel

GL

GVF 650 M2

Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel

GM

GVF 650 M2

GM

GVF 650 M2

Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel

GF

GVF 4000 M2

GF

GVF 4000 M2

Mit Angabe der max. Gesamtverkaufsfläche (GVF) Grauton mittel

SO

UNIVERSITÄT

rot

z. B.: Schmincke 345

Jaxon 13

Stabilo 87/325

rot

z. B.: Schmincke 345

Jaxon 13

Stabilo 87/325

rot

z. B.: Schmincke 345

Jaxon 13

Stabilo 87/325

orange

z. B.: Schmincke 214 Jaxon 10 Stabilo 87/235

Mit Angabe der Zweckbestimmung

1. 1. 17

Schutzzone im Bauland

Schraffur 45° Fläche entsprechend der Widmung

Schraffur 45° Fläche entsprechend der Widmung

Signatur: Ff = Frei- und Grünflächen, Bepflanzungen

Bm = Bauliche Maßnahmen Die Schutzmaßnahmen sind in der Legende zu

umschreiben

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schwarz-weißfarbig

1.2

Verkehrsflächen der Gemeinde

1.2. 1

Fließender Verkehr

1.2. 1. 1

Flächenmäßige Darstellung

weiß

gelb hell

z. B.: Schmincke223

Jaxon 2

Stabilo 87/200

Begrenzung des Streckenverlaufes der Verkehrsflächen entsprechend

den Begrenzungslinien der angrenzenden Widmungen

1.2. 1.2

Punktmäßige Darstellung

für Fußwege

1.2.2 Ruhender Verkehr

1,0-1,2 mm große Punkte im Zweierrhythmus

weiß

gelb hell

z. B.: Schmincke223

Jaxon 2

Stabilo 87/200

Für die Darstellung der jeweiligen Art der Anlagen gelten

nachstehende Signaturen:

1.3 Grünland

Q Parkplatz U Parkhaus

[P] unterirdische Parkfläche

1.3. 1

Für die Land- und Forstwirtschaft

bestimmte Flächen,

Ödland

Punktraster z.B.:

Ceratone 7040 Letratone 914

olivgrün hell

z. B.: Schmincke 516 Jaxon 47 Stabilo 87/585

Große zusammenhängende Flächen können auch durch ein 5 cm breites

Punktraster- bzw. Farbband begrenzt werden

1.3.2 Erholungsflächen

Punktraster z.B.:

Ceratone 7089 Letratone 88

gelbgrün

z. B.: Schmincke 524 Jaxon 43 Stabilo 87/575

Für die Darstellung der jeweiligen Art der Erholungsflächen gelten

nachstehende Signaturen:

ParkanlageRSPReitsportanlage

üSpiel- und Liegewiese SpielplatzWintersportanlage

Schipiste

oSport- und SpielflächeSchipisten werden durch ein

3-5 mm breites Raster- bzw =FreibadFarbband für Erholungs-

flächen begrenzt; sonst ent-

Campingplatz Tennishallesprechend der jeweiligen Widmung

SHSchutzhütte

qOLFGolfplatz

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schwarz-weiß

farbig

1.3.3

Dauerkleingärten, • Erwerbsgärtnereien

Signatur:

Punktraster z.B.:

Ceratone 7089 Letratone 88

Dauerkleingärten Erwerbsgärtnereien

olivgrün

z. B.: Schmincke 516 Jaxon 47 Stabilo 87/585

1.3.4 Friedhof

•

Punktraster z.B.:

Ceratone 7089 Letratone 88

grün

z. B.: Schmincke 530

Jaxon 61

Stabilo 87/520 '

1.3.5

Grünfläche mit besonderer Widmung

Punktraster z.B.: Letratone 938

grün

z. B.: Schmincke 530

Jaxon 61

Stabilo 87/520

Signatur: Gz = Grünzug

Trg = Trenngrün Die Funktion (Schutzzweck) ist in der Legende zu

umschreiben

1.3.6

Grünland für Sonderformen

von land- u. forstwirtschaftlichen

Betrieben

Punktraster z. B.:

Ceratone 7089 Letratone 88

Randlinie schwarz 0,6-0,8 mm stark

grün

z. B.: Schmincke 530

Jaxon 61

Stabilo 87/520

Signatur:

MT

PTF

Bodenunabhängige Massentierhaltung

Pelztierfarm

TP Tierpark

1.3.7 Neuaufforstungsgebiete

Kreisraster

z. B.: Letratone 167

überlagerter

Grauton hell

Signatur: NA im Kreis, Durchmesser 5-8 mm Randlinie schwarz 0,6-0,8 mm stark

grün brillant

z. B.: Schmincke 523 Jaxon 48 Stabilo 87/595

1.3.8 Aufschüttungsgebiete

Grauton oder Punktraster entsprechend der Folgenutzung Randsignatur schwarz ca. 3 mm breit

Farbgebung entsprechend der Folgenutzung

1.3.9 Abgrabungsgebiete

Grauton oder Punktraster entsprechend der Folgenutzung Randsignatur schwarz ca. 3 mm breit

Signatur: St = Steinbruch S =Sand Ki = Kies

Farbgebung entsprechend der Folgenutzung

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schwarz-weißfarbig

m

"•JiäiiHiiiK

1.3.10 Ablagerungsplätze

Quadratraster

z. B.:

Letratone910

grau hell

z. B.: Schmincke 781

Jaxon 68

Stabilo 87/728

Signatur:

2010

Müll

mit Angabe des ungefähren

Erschöpfungszeitpunktes

Altmaterial, Fahrzeugwracks

1.3. 11

Schießstätte

mit Angabe der Schußrichtung

Punktraster z.B.:

Ceratone 7089 Letratone 88

gelbgrün

z. B.: Schmincke 524

Jaxon 43

Stabilo 87/575

Signatur:

Schußrichtung

fä\ 12 Punktraster

entsprechend der Widmung

ensprechend der Widmung

Signatur:

1.3.12

Sonderausweisung für bestehende

land- u. forstwirtschaftliche Gebäude

/TTNFarbgebung

v-^ , ensprechere

W = Wohnnutzung

B = Betriebliche Nutzung. Angabe des

Verwendungszweckes im Verzeichnis. T = Touristische Nutzung

Mit Angabe der fortlaufenden Nummer des Verzeichnisses. Begrenzungslinie des Gebäudes 0,3-0,4 mm stark. Falls im Flächenwidmungsplan nicht eindeutig darstellbar, hat in einem Anhäng in geeignetem Maßstab eine gesonderte Darstellung zu erfolgen.

1.3. 13

Bestehende Wohngebäude

im Grünland

+ 23

+ 23

Signatur: + Sternsignatur mit Angabe der fortlaufenden Nummer des Verzeichnisses. In einem Anhang hat die Begrenzung der zugehörigen Baulandfläche in geeignetem Maßstab zu erfolgen.

In der Legende des Planes ist folgende Definition aufzunehmen:

Die Signatur + weist von Grünland umgebende Baulandflächen mit Wohngebäude als Bestand (in der Regel unter 1.000 m2) aus. Für die in einem Anhang zum Flächenwidmungsplan dargestellten Flächen, die im nachfolgenden Verzeichnis fortlaufend mit der jeweiligen Grundstücksnummer, der Hausnummer und dem Flächenausmaß angeführt sind, wird die Widmung Dorfgebiet festgelegt.

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1.4 Vorbehaltsflächen

1.4 Vorbehaltsfläche

schwarz-weiß

Grauton oder Punktraster entsprechend der Widmung

farbig

Farbgebung entsprechend der Widmung

Randlinie schwarz 1,0-2 mm stark

Für die Darstellung der jeweiligen Art der Vor-behaltsflächen gelten

insbesondere nachstehende Signaturen:

Verwaltungsgebäude

Schule

Krankenanstalt JÜ Altersheim "H~| Heil- und Pflegeanstalt

ASZI Altstoffsammeizentrum

Jugendheim, Jugendherberge

Seelsorgeeinrichtung

Kindergarten

Hallenbad

Feuerwehr

Luftschutzanlage

Diese Signaturen können zur Kennzeichnung der Lage auch ohne

Flächendarstellung und zur Angabe der Zweckbestimmung von

Sondergebieten des Baulandes verwendet werden.

Seile 296

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2. Ersichtlichmachung von Planungen des Bundes und Landes

2.1 Verkehr

2.1.1

Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) mit Schutzzonen

schwarz-weiß

A 1

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

der Straße

farbig

A 1

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

der Straße

Signatur: A mit Angabe der Straßennummer

Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,8 mm stark

Mittellinie schwarz 0,2 mm stark

Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert

2.1.2

Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) mit Schutzzonen S 10

weißC AQweiß

zwischen denzwischen den BegrenzungslinienBegrenzungslinien

der Straße

der Straße

Signatur: S mit Angabe der Straßennummer

Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm stark

Mittellinie schwarz 0,2 mm stark strichliert

Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert

B 151

B 151

2. 1.3

Bundesstraßen B (Bundesstraßen) mit Schutzzonen

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

-der Straße

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

-der Straße

Signatur: B mit Angabe der Straßennummer Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm stark Begrenzungslinien der Schutzzonen schwarz 0,3 mm stark strichliert

2.1.4 Bundesstraßen-Planungsgebiet

weiß

zwischen den Begrenzungssignaturen

weiß

zwischen den Begrenzungssignaturen

Begrenzungssignatur: Nach innen gerichtete Klammer innerhalb der Grundgrenze, schwarz 0,6 mm stark und ca. 8 mm lang

2. 1.5 Bundesstraßen-Baugebiet

weiß

zwischen den Begrenzungssignaturen

weiß

zwischen den Begrenzungssignaturen

Begrenzungssignatur: Klammer schwarz 0,6 mm stark und ca. 8 mm lang

mit Mittelzacken

2. 1.6

Verkehrsflächen des Landes

L 562

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

L 562

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

Signatur: L mit Angabe der Straßennummer für Landesstraßen Alle sonstigen Verkehrsflächen des Landes nur mit Angabe der Straßennummer

Begrenzungslinien der Straßenanlage schwarz 0,6 mm und 0,4 mm stark

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schwarz-weiß

farbig

2. 1.7

Ausschluß von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für bestimmte Abschnitte von Verkehrsflächen des Bundes und Landes

Begleitsignatur: Zacken schwarz 0,6 mm stark entlang der Begrenzungslinien

der Straßenanlage - Abstände ca. 5 mm

Beginn und Ende gekennzeichnet durch schwarze Dreiecke

2. 1.8

Für Landes- oder Bezirksstraßen

vorgesehene Grundflächen

mit Anzeigepflicht für

Neu-, Zu- oder Umbauten

2. 1.9

Hauptbahn

Nebenbahn

Anschlußbahn

Materialbahn

ÖBB-HB

Strichraster z.B.: Letratone 64 Grauton entsprechend der Widmung

Grauton dunkel jedes zweite Feld

ÖBB-HB

Strichraster z.B.: Letratone 64 Farbgebung entsprechend der Widmung violett dunkel jedes zweite Feld z. B.: Schmincke483 Jaxon 39+20 Stabilo 87/380

Signatur: HB, NB, AB, MB mit Bezeichnung des Eigentümers Begrenzungslinien der Bahnbetriebsflächen schwarz 0,6 mm stark Querstreifen ca. 8 mm breit An den Darstellungsenden sind die Hauptrichtungen zu benennen

2. 1. 10 Hauptseilbahn Kleinseilbahn Materialseilbahn

HS

Signatur: HS, KS, MS

Linie des Streckenverlaufes schwarz 0,4 mm stark

Abstand der Häkchen ca. 8 mm

2. 1. 11 Schlepplift

Linie des Streckenverlaufes schwarz 0,4 mm stark Abstand der Schrägstriche ca. 8 mm

2. 1. 12

Flächen für die Luftfahrt

mit Sicherheitszonen

Randlinie Punktraster z. B.:

Ceratone 7004 Letratone 55 Fläche innerhalb weiß

V

Randlinie

ultramarin

z. B.: Schmincke495 Jaxon 39 Stabilo 87/430

Fläche innerhalb

weiß

Für die Darstellung der jeweiligen Art der Flächen für die Luftfahrt gelten nachstehende Signaturen:

Flughafen

Begrenzungslinien schwarz 0,3-0,4 mm stark Doppelrandlinie 2-3 mm breit Begrenzungslinien der Sicherheitszonen schwarz 0,3 mm stark strichliert

Startbahnachse schwarz 0,3 mm stark strichpunktiert

Flugfeld

Segelfluggelände

Hubschrauberlandeplatz

mit der Bezeichnung des Flugplatzbezugspunktes

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2.2 Versorgung

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schwarz-weißfarbig

2. 2. 1

Hochspannungsfreileitung oder Bahnstromleitung mit allfälligem

Schutzbereich

j)BB_220kV_

MH-ÖBB_22_0ky.

MHgelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo87/215 zwischen den Begrenzungslinien

Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung (kV) Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,6 mm stark Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert

2. 2. 2

Verkabelte Hochspannungsleitung

mit allfälligem Schutzbereich

OKA 30kV

OKA 30kV

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215 zwischen den Begrenzungslinien

2. 2. 3-

Anlagen der Elektrizitätswirtschaft

2. 2. 3. 1 Kraftwerk

Bezeichnung des Eigentümers und Angabe der Nennspannung (kV) Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark strichliert Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert

Die im Verlaufe von Leitungen gelegenen Anlagen können gesondert mit

folgenden Planzeichen ersichtlich gemacht werden:

weiß

EKW

EKW

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215

2.2.3.2 Umspannwerk

Bezeichnung des Eigentümers Quadrat 8 mm Seitenlänge weiß

Äußerer Kreis Durchmesser 7 mm

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215

2. 2. 3.3 Umspannstation

2. 2. 3. 4 Schaltwerk

2. 2. 3. 5 Schaltstation

2. 2. 3. 6 Transformatorstation

weiß

Äußerer Kreis Durchmesser 6 mm weiß

Äußerer Kreis Durchmesser 6 mm

/"W\weiß

Kreis Durchmesser 5 mm

/Tsweiß

Kreis Durchmesser 5 mm

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jatxon 7

Stabilo 87/215

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215

gelb dunkel

z. B.: Schmincke 226

Jaxon 7

Stabilo 87/215

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schwarz-weißfarbig

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2.2.4

Unterirdische Kabelanlage

mit allfälligem Schutzbereich

ÖPT

ÖPT

Bezeichnung des Eigentümers

Kabelanlage Linie schwarz 0,5 mm stark strichpunktiert Begrenzungslinien des Schutzbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert

2.2.5

Funk- oder Sendestation

mit allfälligem

Baubeschränkungsbereich

Randlinie

Punktraster

z. B.: Ceratone 7004

Letratone 55 Fläche innerhalb weiß

Randlinie

ultramarin

z. B.: Schmincke 495 Jaxon 39 Stabilo 87/430

Fläche innerhalb

weiß

Signatur:

im Kreis Durchmesser ca, 8 mm

Bezeichnung des Eigentümers

Begrenzungslinien schwarz 0,3-0,4 mm stark, Doppelrandlinie 2-3 mm

breit

Begrenzungslinien des Baubeschränkungsbereiches schwarz 0,3 mm stark strichliert

2.2.6 Richtfunkstrecke

- Grauton oder-;-

JE:±.£L PunktrasterJE±

zwischen den Begrenzungslinien

entsprechend der Widmung

Begrenzungslinien schwarz 0,4 mm stark strichliert Blitzsignatur in

wechselnder Richtung

Farbgebung zwischen den Begrenzungslinien entsprechend der Widmung

2.2.7

Sonstige Versorgungsanlagen

von überörtlicher Bedeutung

2. 2. 7. 1 Ölleitung mit allfälligem Schutzstreifen

RAG-Ö

RAG-Ö

Rötel

z. B.: Schmincke 657

Z£.__.fr__z£ft_ZJaxon 25

Stabilo 87/655

Bezeichnung des Eigentümers

Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark, unterbrochen von

ca. 2 mm

großen Dreiecken in Abständen von ca. 15 mm

Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark

strichliert

2. 2. 7. 2

Gasleitung

mit allfälligem Schutzstreifen

RAG-G

Rötel

z. B.: Schmincke 657

Jaxon 25

Stabilo 87/655

Bezeichnung des Eigentümers Signatur: G = Gasleitung

EG = Erdgasleitung

Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark unterbrochen von

ca. 2 mm großen Quadraten in Abständen von ca. 15 mm

Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark

strichliert

Seite 300

Landesgesetzblatt für Oberösterreich; Jahrgang 1994, 38. Stück,

Nr. 76

schwarz-weißfarbig

2. 2. 7. 3

Wasserleitung

mit allfälligem Schutzstreifen

JW

TW

Signatur: TW = Trinkwasserleitung *AW = Abwasserleitung SL =

Soleleitung

Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark, unterbrochen von

Kreisen mit ca. 2 mm Durchmesser in Abständen von ca. 15 mm

Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark

strichliert

2. 2. 7. 4

Fernheizleitung

mit allfälligem Schutzstreifen

Ü1

El

Linie des Leitungsverlaufes schwarz 0,5 mm stark mit X-Signatur in

Abständen von ca. 15 mm

Begrenzungslinien des Schutzstreifens schwarz 0,3 mm stark

strichliert

2. 2. 7. 5

Stationen mit Einrichtungen

im Leitungsverlauf

Bezeichnung der Einrichtung (z. B.: Regler, Verteiler, Verdichter)

Quadrat 3-5 mm Seitenlänge

2. 2. 7. 6 Bohrturm Förderungsstation

AEO

Signatur: EÖ = Erdöl

EG = Erdgas Planzeichen ca. 7 mm hoch

2.3 Landwirtschaft

I

KO)

L.

2.3. 1 Kommassationsgebiete

I

Randlinie

Punktraster

z. B.: Letratone 37

Fläche innerhalb

entsprechend der

Widmung

L.

Signatur: KO im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien

schwarz 0,3-0,4 mm stark strichliert Doppelrandlinie ca. 5 mm breit

Randlinie

olivgrün dunkel

z. B.: Schmincke 516

Jaxon 47

Stabilo 87/585 Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

2.4 Forstwirtschaft

JJ öwUv

ooooooo

)OOOOOOC

poooooo,

3OOOOOOC

QQOOftnr)

2.4. 1

Wald entsprechend

der forstrechtlichen Planung

Kreisraster z.B.: Letratone 167

grün brillant

z. B.: Schmincke 523

Jaxon 48

Stabilo 87/595

Begrenzungslinie schwarz 0,3-0,4 mm stark

Große zusammenhängende Flächen können auch durch ein 5 cm breites

Kreisraster- bzw. Farbband begrenzt werden

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,

Nr. 76

schwarz-weißfarbig

Seite 301

2.4.2 Bannwald Schutzwald Erholungswald

Randlinie Grauton mittel, überlagerter Kreisraster Randlinie

grün brillant dunkel

z. B.: Schmincke523 Jaxon 48 Stabilo 87/595

Fläche innerhalb

grün brillant

Signatur: B, S, E im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm und 0,3-0,4 mm stark Doppelrandlinie ca. 5 mm breit

2.5

Naturschutz Denkmalschutz Ortsbildschutz

2.5. 1

Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Geschützter Landschaftsteil

Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

IIIin

= Ir

NS\ =

IIIN-/in Farbgebung entsprechend der Widmung

Signatur: NS, LS, GL im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark mit jeweils drei Zacken ca. 3 mm lang

in Abständen

2.5.2

Seeuferschutzzone

Flußuferschutzzone

Begrenzungslinie schwarz 1,2 mm stark

2.5.3 Naturdenkmal

Signatur: N in weißem Kreis Durchmesser 5-8 mm

2. 5. 4 Naturhöhle

Signatur: H in weißem Halbkreis Durchmesser 5-8 mm

2. 5. 5

Denkmalgeschütztes Gebäude

Grundriß des Gebäudes vollflächig schwarz

Seite 302

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

schwarz-weißfarbig

2.5.6 Ensembleschutzzone

Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

Farbgebung entsprechend der Widmung

Signatur: DE im Kreis Durchmesser ca. 8 mm

Begrenzungslinie schwarz 0,3-0,4 mm stark

mit schwarzen Punkten in regelmäßigen Abständen

2.5.7 Bodendenkmale

Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

Farbgebung entsprechend der Widmung

Signatur: AZ = Archäologische Fundzone AS = Archäologische

Schutzzone AF = Archäologisches Fundhoffnungsgebiet

Begrenzungslinie: schwarze Punkte in regelmäßigen Abständen

2.5.8

Ortsbildschutzzone

Ortsbildsichtzone

Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

Farbgebung entsprechend der Widmung

Signatur: SZ, Sl im Kreis Durchmesser ca. 8 mm

Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark mit begleitenden schwarzen

Punkten

in regelmäßigen Abständen

2.6

Gewässer

Wasserwirtschaft

Wasserrechtliche Festsetzungen

2. 6. 1 Gewässer

weiß

blau hell

z. B.: Schmincke 480 Jaxon 37 Stabilo 87/450

Signatur: W mit aufgesetzter Wellenlinie für stehende Gewässer Pfeil in Fließrichtung für fließende Gewässer Begrenzungslinien schwarz 0,2-0,4 mm stark

2.6.2 Schongewässer

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

schwarz-weißfarbig

weiß

Seite 303

blau

z. B.: Schmincke488 Jaxon 38 Stabilo 87/410

Signatur: SCH im Kreis Durchmesser ca. 8 mm

2.6.3

Überflutungsgebiet (festgestelltes) Hochwasserabf lu ßgebiet Retentionsgebiet

Randsignatur

weiß

Fläche innerhalb

entsprechend der Widmung

'WW

O

Randsignatur blau

z. B.: Schmincke488 Jaxon 38 Stabilo 87/410 Fläche innerhalb

entsprechend der Widmung

Signatur: Ü, HA, RE im Kreis Durchmesser ca. 8 mm

Begrenzung durch zusammenhängende nach innen gerichtete Dreiecke ca. 3 mm hoch

I1 Randsignatur

2. 6. 4

Weiteres und engeres

Brunnenschutzgebiet

Quellschutzgebiet

Heilquellenschutzgebiet

Heilmoorschutzgebiet

Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

tAAAJWWUW)

~\ Randlinie blau

o

iyWVWVUW/1

z. B.: Schmincke 488 Jaxon 38 Stabilo 87/410 Fläche innerhalb

entsprechend der Widmung

Signatur: BR, Q, HQ, HM im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien des engeren Schutzgebietes schwarz 0,6-0,8 mm stark

Doppelrandlinie 2-3 mm breit

Begrenzungslinien des weiteren Schutzgebietes schwarz 0,3-0,4 mm

stark strichliert

2. 6. 5 Grundwasserschongebiet

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur: GS im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2-3 mm breit

Randlinie

blau

z. B.: Schmincke 488 Jaxon 38 Stabilo 87/410

Fläche innerhalb

entsprechend der Widmung

2.6.6

Schutz- und Regulierungswasserbauten

weiß

zwischen den Begrenzungslinien

Begrenzungslinien schwarz 0,5 mm stark strichliert

blau hell

z. B.: Schmincke 480 Jaxon 37 Stabilo 87/450

Seite 304

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

schwarz-weißfarbi9

2.6.7 Gefahrenzonen

2. 6. 7. 1

Rote Gefahrenzone

0

Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Signatur: WR = Rote Zone Wildbach

LR = Rote Zone Lawine In Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinie

schwarz 0,6-0,8 mm stark

2. 6. 7. 2

Gelbe Gefahrenzone

Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Schraffur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Signatur: WG = Gelbe Zone Wildbach

LG = Gelbe Zone Lawine In Kreis Durchmesser ca. 8 mm

Begrenzungslinie schwarz 0,4-0,6 mm stark

2. 6. 7. 3 Vorbehaltsbereich

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur im Rechteck entsprechend dem Gefahrenzonenbereich

Begrenzungslinie schwarz 0,6-0,8 mm stark mit nach innen gerichteten Zacken

~] Randsignatur|~

H Fläche innerhalb[_

entsprechend derI

Widmung|_

2.6.7.4 Hinweisbereich

r

h

L

~| Randsignatur

H

Fläche innerhalb entsprechend der _| Widmung Signatur im Kreis entsprechend dem Gefahrenzonenplan Randsignatur schwarz 0,6-0,8 mm stark mit nach innen gerichteten Zacken

2.7

Verdachtsfläche -Altlast

Raster Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

Raster Farbgebung entsprechend der Widmung

Begrenzungslinie schwarz 0,4-0,6 mm stark

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

Seite 305

2.8

Sonstige Ersichtlichmachungen

schwarz-weiß

farbig

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

2.8. 1 Kurbezirk

0o00ooo

0Lrko

o(K%o

o\Jo

0öo600o

Signatur: KUR im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien

schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2,5-3 mm breit

Randlinie

orange hell

z. B.: Schmincke 227

Jaxon 9

Stabilo 87/220 Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

2.8.2

Militärische Anlagen

XX X X X XX

X X XoXXX

X,X X X X Xx;

Signatur: SP = Sperrgebiet

TÜPL = Truppenübungsplatz GÜPL = Garnisonsübungsplatz WÜPL =

Wasserübungsplatz

jeweils in einem Kreis

Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark

Doppelrandlinie 2,5-3 mm breit

Randlinie

rotviolett

z. B.: Schmincke 906 Jaxon 53 Stabilo 87/641

Fläche innerhalb

entsprechend der

Widmung

2. 8. 3

Schieß- und Sprengmittelanlagen

mit weiterem und engerem

Gefährdungsbereich

weiß

Fläche der Erzeu- //

gungs- oder Lager- /

statteI

rotviolett

z. B.: Schmincke 906 Jaxon 53 Stabilo 87/641 Fläche der

Erzeugungsoder Lagerstätte

Signatur: Schwarzer Punkt

Begrenzungslinien Erzeugungs- und Lagerfläche schwarz 0,6-0,8 mm

stark

Begrenzungslinien Gefährdungsbereiche schwarz 0,3-0,4 mm stark

strichliert

2.8.4

Bergrechtliche Festlegungen

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung bzw. Folgenutzung

Signatur: VN im Kreis Durchmesser ca. 8 mm Begrenzungslinien schwarz 0,6-0,8 mm stark Doppelrandlinie 2,5-3 mm stark Die Festlegungen sind in der Legende zu umschreiben

Randlinie

braun

z. B.: Schmincke 662 Jaxon 30 Stabilo 87/635

Fläche innerhalb

entsprechend der Widmung

2. 8". 5

Gebiete mit Vorkommen mineralischer Rohstoffe oder mit sonstigen Bodenvorkommen

Quadratraster z. B.: Letratone 80 Grauton Punktraster entsprechend der Widmung

Quadratraster z. B.: Letratone 80 Farbgebung entsprechend der Widmung

Seite 306

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

schwarz-weißfarbig

2.8.6

Rutschgebiet

Steinschlaggebiet

ro

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung

Randsignatur Fläche innerhalb entsprechend der Widmung Signatur: RG, SG im Kreis Durchmesser ca. 8 mm

Randsignatur schwarze Dreiecke ca. 3 mm hoch. Die Basisseite stellt

die Bruchlinie dar.

Untere Begrenzungslinie schwarz 0,8 mm stark

3.2 Landesgrenze

Strichlierte Linie 1,2 mm stark

3.3 Gemeindegrenze

Linie 0,3-0,5 mm stark, Punkte im Zweierrhythmus 1,2 mm groß

3.4 Katastralgemeindegrenze

Linie 0,2-0,4 mm stark, Punkte in Abständen 1,2 mm groß

3.5

Grenze des Planungsraumes

Strichlierte Linie 1,5 mm stark

4.2 Pumpwerk

4.3 Gaswerk

4.4 Fernheizwerk

4.5 Müllbeseitigungsanlage

4.6 Kläranlage

GEMEINDE

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

Seite 307

Anlage 2

EV. NR. FPL.

FLÄCHENWIDMUNGSPLAN NR. 2 M 1 : 5000

1 994

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR.BESCHLUSS DES VOMGEMEINDERATES

ÖFFENTLICHE AUFLAGEBESCHLUSS

DES GEMEINDERATES

AUFLAGEVON BISZAHL

DATUM

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

GENEHMIGUNG

DER OÖ. LANDESREGIERUNGKUNDMACHUNG

KUNDMACHUNGVOM

ANSCHLAGAM

ABNAHMEAM

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

VERORDNUNGSPRÜFUNG

DURCH DAS AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG

PLANVERFASSER

NAME: ANSCHRIFT:

Rundsiegel

Ort

Datum

Unterschrift

Seite 308

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück, Nr. 76

Anlage 3

GEMEINDEEV.NR.FPL.EV.NR. Ä.

22.4

1 994

FLACHENWIDMUNGSPLAN NR. 2 ÄNDERUNG NR. 4 M 1 :5000

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR.BESCHLUSS DES VOMGEMEINDERATES

ÖFFENTLICHE AUFLAGEBESCHLUSS

DES GEMEINDERATES

AUFLAGEVON BISZAHL

DATUM

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

GENEHMIGUNG

DER OÖ. LANDESREGIERUNGKUNDMACHUNG

•KUNDMACHUNGVOM

ANSCHLAGAM

ABNAHMEAM

RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER

VERORDNUNGSPRÜFUNG

DURCH DAS AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG

PLANVERFASSER

NAME: ANSCHRIFT:

Rundsiegel

Ort

Datum

Unterschrift

GEMEINDE

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,

Nr. 76

Seite 309

Anlage 4

EV. NR. EKZ.

ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT NR. 1

BESCHLUSS DES GEMEINDERATES VOM

ANGABEN ÜBER DIE EINBEZIEHUNG DER BÜRGER:

VERZEICHNIS DER BEILAGEN:

1

1994

Seite 310

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 38. Stück,

Nr. 76

STADT - MARKT - GEMEINDE

Anlage 5

Flächenwidmungsplan Nrgenehmigt mit ZIvom

Verzeichnis der Änderungen

Änderungsplan Nr. 1:

Änderungen: ¦KG.: Grundstücke Nr.:

rechtswirksam mit:

Neue Widmungen oder sonstige Änderungen:

Änderungsplan Nr. 2:

Änderungen: KG.: Grundstücke Nr.:

rechtswirksam mit:

Neue Widmungen oder sonstige Änderungen: