# Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Wels als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Nr. 90

Raumordnungsprogramm

der o.ö. Landesregierung vom 22. August 1994 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Wels als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 24 Abs. 1 und 3 O.ö. RaurnördnongsgeseTZ 1994 (O.ö: ROG T99~4J,~ LGBl. Nr. 114/1993, wird verordnet:

§1

(1) Der Raum der Planungsregion Wels, insbesondere das überregionale Zentrum Wels, wurde im Zuge der Grundlagenforschung untersucht.

(2)

1

Die Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung der Grundstücke Nr. 1717/2 und 1561/3 und eines Teiles des Grundstückes Nr. 1586, alle KG. Lichtenegg, Stadtgemeinde Wels, als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3 O.ö. ROG 1994) zum Zwecke der Errichtung eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in dem keine Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung angeboten werden (§ 24 Abs. 1 Z. 2 O.ö. ROG 1994), zulässig ist.

2. Die Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung des Grundstückes Nr. 1590 und eines Teiles des Grundstückes Nr. 1586, alle KG. Lichtenegg, Stadtgemeinde Wels, als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3 O.ö. ROG 1994) für den überörtlichen Bedarf,

mit gemischtem Warenangebot einschließlich Lebensund Genußmittel der Grundversorgung (§ 24 Abs. 1 lit. b O.ö. ROG 1994), zulässig ist.

(3)

Abs_2_QÄ J1QG.J99.4). von a^QOjn2 (geschlossene-Räume) und 1.500 m2 (Freifläche) zulässig.

(4) Die von diesem Raumordnungsprogramm umfaßten Grundstücke Nr. 1717/2, 1561/3, 1590 und 1586, alle KG. Lichtenegg, Stadtgemeinde Wels, mit einer Gesamtfläche von 37.530 m2 sind in der Anlage als Lagepläne dargestellt.

§2

Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner

Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Leitl

Landesrat

Anlagen

Seite 350

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1994, 47. Stück, Nr. 90

ANLAGE

S.G.WELS

KG. LICHTENEGG

LAGEPLAN [ /.'*¦* M: 1:1000

Innerhalb der im Lageplan mit einer strichpunktierten Linie umgrenzten Fläche ist die Errichtung von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von

3.300 m2 (geschlossene Räume) und 1.500 m2 (Freifläche) zulässig.

ANLAGE

S.G.WELS

KG. LICHTENEGG

Innerhalb der im Lageplan mit einer strichpunktierten Linie umgrenzten Fläche ist die Errichtung von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von

8.100 m2 zulässig.