# Landesgesetz über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und sonstigen finanziellen Leistungen nach dem Oö. Bezügegesetz im Jahr 1995

Nr. 13

Landesgesetz

vom 2. Dezember 1994 über die Berechnung der Bezüge, Pensionen und

sonstigen finanziellen Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz im Jahr

1995

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die monatlichen Bezüge, Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie sonstige finanzielle Leistungen nach dem O.ö. Bezügegesetz gebühren für die Zeit vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1995 jeweils in der Höhe, wie sie im Jahr 1994 ausbezahlt wurden. Für Ansprüche nach dem O.ö. Bezügegesetz, die im Jahr 1995 neu entstehen, ist bei der Berechnung für die Zeit vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1995 das Gehalt eines Landesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 87/1994 für das Jahr 1994 festgelegt worden ist. Allfällige Änderungen, die sich durch die Anwendung der §§ 10a und 27 O.ö. Bezügegesetz ergeben, werden dadurch nicht berührt.

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.