# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Königswiesen und der Marktgemeinde Unterweißenbach geändert werden

Nr. 60 Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 26. Juni 1995, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Königswiesen und der Marktgemeinde Unterweißenbach geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird verordnet:

§1

Die Grenzen der Marktgemeinde Königswiesen und der Marktgemeinde Unterweißenbach, politischer Bezirk Freistadt, werden wie folgt geändert:

Seite 122

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1995, 25.

Stück, Nr. 60, 61 u. 62