# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels geändert werden

Nr. 73

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 31. Juli 1995, mit der die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird verordnet:

§1

(1)Die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Ge

meinde Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, werden wie folgt geändert:

(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Steinhaus und der Ge

meinde Thalheim bei Wels ist in der Anlage dargestellt.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

Anlage

Medieninhaber: Land Oberösterreich. Herstellung:

Eigenvervielfältigung. 4010 Linz, Klosterstraße 7.

Seite 168

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1995, 32. Stück, Nr. 73

N

Anlage

Ger. Bez. Wels OG. Steinhaus KG. Oberschauersberg

Ger. Bez. Wels

OG. Thalheim b. Wels

K.G.Aschet

Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote mit Punkten versehene Linie den Grenzverlauf nach dem Inkrafttreten der Verordnung.