# Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung geändert wird (Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 1995)

Nr. 85

Landesgesetz

vom 6. Juli 1995, mit dem die O.ö. Landesabgabenordnung geändert

wird (O.ö. Landesabgabenordnungs-Novelle 1995)

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die O.ö. Landesabgabenordnung (O.ö. LAO), LGBl. Nr. 30/1984, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/1994, wird wie folgt geändert:

"(2) Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 62) ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung oder der Antrag vor diesem Zeitpunkt oder wenn ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtzeitig im Sinn des § 224 eingebracht wurde."