# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im Oö. Verkehrsverbund geändert wird

Nr. 102

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 27. November 1995, mit welcher der Beitrag der Gemeinden zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 29. März 1995 über den Kostenbeitrag der Gemeinden zum o.ö. Verkehrsverbund, LGBl. Nr. 51/1995, wird verordnet:

§1

Die Gemeinden leisten im Jahr 1995 einen Beitrag zum Gesamtabgang an

Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund in Höhe

von S 31,500.002,-.

§2

Die Gemeinden leisten im Jahr 1996 einen Beitrag zum Gesamtabgang an Ab- und Durchtarifierungsverlusten im o.ö. Verkehrsverbund in Höhe von S 69,000.000,-.