# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird

Nr. 1

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. Dezember 1995, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Oö. Abfallverbände geändert wird

Auf Grund der §§ 18 Abs. 11 und 19 Abs. 1 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 28/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 13/1993 und LGBl. Nr. 24/1993 und des § 17 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung betreffend die Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder der Oö. Abfallverbände, LGBl. Nr. 132/1993, wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 3 lautet:

"(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft."

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.