# Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder geändert wird

Nr. 8

Vereinbarung, mit der die Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder geändert wird

Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien schließen gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung:

Artikel I

Änderung der Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder Artikel 4 der Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder vom 16. Juni 1978 hat zu lauten:

"Artikel 4 Geschäftsstelle

Die Geschäfte der Kommission werden durch den Fachverband der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter und den Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie, Verband der Filmverleih- und Vertriebsgesellschaften, in Wien besorgt. Der Geschäftsstelle obliegt insbesondere die Entgegennahme der Anträge auf Begutachtung von Filmen, die Vorbereitung der Begutachtungen, die Protokollführung, die Weiterleitung der Begutachtungsergebnisse sowie der sonstige damit im Zusammenhang stehende Schriftverkehr."

Artikel II Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem das letzte Land mitgeteilt hat, daß seine verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.

Artikel III

Ausfertigung und Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt und bei der Verbindungsstelle der Bundesländer (Verwahrer) hinterlegt, die allen Ländern beglaubigte Abschriften übermittelt.

Vorbehaltlich der Erfüllung der landesverfassungsrechtlichen

Erfordernisse

Für das Land Burgenland: Der Landeshauptmann: Karl Stix

Für das Land Kärnten: Der Landeshauptmann: Dr. Christof Zernatto

Für das Land Niederösterreich: Der Landeshauptmann:

Dr. Erwin Pröll

Für das Land Oberösterreich: Der Landeshauptmann: Dr. Josef

Ratzenböck Für das Land Salzburg: Der Landeshauptmann: Dr. Hans

Katschthaler

Für das Land Steiermark: Der Landeshauptmann: Dr. Josef Krainer

Für das Land Tirol: Der Landeshauptmann:

Dr. Wendelin Weingartner Für das Land Vorarlberg: Der Landeshauptmann: Dr. Martin Purtscher

Für das Land Wien: Der Landeshauptmann:

Dr. Helmut Zilk

Die Vereinbarung tritt gemäß Artikel III am 4. Februar 1998 in Kraft.