# Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinhaus

Nr. 28

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 26. Februar 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinhaus

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 26. Februar 1996 der Gemeinde Steinhaus, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steinhaus: „Erniedrigt geteilt von Blau und Grün; unten ein silberner Wellenbalken, darüber ein silbernes, steinernes Haus mit goldenem Dach."