# Landesgesetz vom 24. Jänner 1996, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 geändert wird

Nr. 35

Landesgesetz vom 24. Jänner 1996, mit dem das Oö. Verwaltungssenatsgesetz 1990 geändert wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Verwaltungssenatsgesetz 1990, LGBl. Nr. 90, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 30/1991 wird wie folgt geändert:

„(5) Für die vorläufige Berechnung, Bekanntgabe und Auszahlung der Gebühren der Zeugen und Beteiligten hat der Präsident aus dem Kreis des sonstigen Personals die erforderliche Zahl geeigneter Bediensteter (Rechnungsführer) zu bestellen."

Artikel II

Inkrafttreten

Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Juli 1995 in Kraft.