# Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörbich

Nr. 51

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörbich

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß Für die o.ö. Landesregierung: vom 13. Mai 1996 der Gemeinde Hörbich, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hörbich: „In Gold auf grünem Schildfuß zwischen zwei grünen Hügeln eine grüne, stammlose, bis zum Schildrand reichende, dreieckförmige Tanne, begleitet von zwei schwarzen, abgewendeten Monden."