# Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oftering

Nr. 61

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oftering

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß vom 24. Juni 1996 der Gemeinde Oftering, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oftering:

„In Grün über einem goldenen Ring eine silberne, flugbereite,

gekrönte Eule".

Für die o.ö. Landesregierung:

Hochmair

Landeshauptmann-Stellvertreter