# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird

Nr. 64

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Juni 1996, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird

Auf Grund des O.ö. Verwaltungsabgabengesetzes 1974, LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch Landesgesetz LGBl. Nr. 90/1992, wird verordnet:

§ 1 Die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1995, LGBl. Nr. 114/1994, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/1995

wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Verwaltungsabgaben, und zwar sowohl die gemäß dieser Verordnung in den Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung (§ 1 Abs. 1) als auch die in den Angelegenheiten der Landesverwaltung und der Bundesverwaltung festgesetzten Verwaltungsabgaben, sind bei den Behörden der Gemeinden entweder in Bargeld zu entrichten oder auf das von der Behörde bekanntgegebene Konto einzuzahlen."

2. § 4 Abs. 2 lautet:

„(2) Werden die Verwaltungsabgaben in Bargeld entrichtet, ist dies in Gegenwart der Partei durch Aufdruck eines Stempelabdruckes auf dem bei der Gemeinde verbleibenden Geschäftsstück festzuhalten; verbleibt bei der Gemeinde kein Geschäftsstück, ist die Zahlung nur in eine von der Gemeinde darüber zu führende Unterlage einzutragen."

3. Die bisherigen Abs. 3 und 4 des § 4 entfallen.

§ 2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft

Für die o.ö. Landesregierung:

Hochmair Landeshauptmann-Stellvertreter