# Verordnung

# der Oö. Landesregierung vom 4. November 1996, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wird

Nr. 106

Verordnung

der Oö. Landesregierung vom 4. November 1996, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wird

Auf Grund des § 9 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1977 über die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, LGBl. Nr. 66/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 40/1994, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, LGBl. Nr. 14/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 1/1993, wird wie folgt geändert: