# Verordnung

# der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden

Nr. 126

Verordnung

der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 1996, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung geändert wird und die Tourismusgemeinden Kollerschlag und Nebelberg zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden

Auf Grund der §§ 3 Abs. 5 bis 7 und 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 76/1996, wird verordnet:

§ 1 Änderung der Ortsklassenverordnung

Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 7. Mai 1990 über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 31/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 49/1996, wird wie folgt geändert:

§ 3 Inkrafttreten

§ 1 Z. 1 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft; im übrigen tritt diese

Verordnung mit 1. Jänner 1997 in Kraft.