# Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1997 betreffend die Umlegung der Lahrndorfer Straße (Bezirksstraße Nr.1344) im Gebiet der Marktgemeinde Ternberg

Nr. 11

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1997 betreffend

die Umlegung der Lahrndorfer Straße (Bezirksstraße Nr.1344) im Gebiet der Marktgemeinde Ternberg

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 62/1992 und LGBl. Nr. 111/1993 wird verordnet:

§1

(1) Der bei km 10,880 (alt = neu) von der bestehenden Trasse in einem leichten Bogen nach Südwesten abzweigende, in gerader Linienführung entlang der Bahnstrecke St. Valentin-Kastenreith nach Süden weiterführende und bei km 11,560 (neu) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Lahrndorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1344 laut Verzeichnis der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs)- wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Bezirksstraße eingereiht.

(2) Der zwischen km 10,880 (alt) und km 11,590 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Lahrndorfer Straße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.

§2

Die genaue Lage der alten und neuen Trasse der Lahrndorfer Straße ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1:1.000 zu ersehen, der beim Amt der o.ö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Ternberg aufliegt.

§3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.