# Verordnung

# der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1997, mit der die Grenzen der Gemeinde Auerbach und der Gemeinde Kirchberg bei Mattighofen geändert werden

Nr. 12

Verordnung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1997, mit der die Grenzen der Gemeinde Auerbach und der Gemeinde Kirchberg bei Mattighofen geändert werden

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/1996 wird verordnet:

§1

(1) Die Grenzen der Gemeinde Auerbach und der Ge

meinde Kirchberg bei Mattighofen, politischer Bezirk Braunau am Inn, werden wie folgt geändert:

2.279 m2 werden der Gemeinde Auerbach eingemeindet.

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Auerbach und der Gemeinde Kirchberg bei Mattighofen ist in der Anlage dargestellt.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Anlage

KG. Siegertshaft 40133

OG. Kirchberg/Mattighofen

Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor,

die rote mit Punkten versehene Linie den Grenzverlauf nach der Gemeindegrenzänderung.