# Landesgesetz

# vom 5. Dezember 1996, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991 geändert wird

# (Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 1996)

Nr. 19 Landesgesetz

vom 5. Dezember 1996, mit dem das Oö. Bodenschutzgesetz 1991

geändert wird

(Oö. Bodenschutzgesetz-Novelle 1996)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 115/1991, wird wie folgt

geändert:

§ 8 Abs. 9 lautet:

"(9) Die Landesregierung kann die sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Fristen auf sachlich begründeten Antrag des Gemeinderates bis zu sechs Jahren aus öffentlichen Rücksichten erstrecken, und zwar dann, wenn auf Grund der bereits bestehenden Einrichtungen eine geordnete Abwasserentsorgung zum überwiegenden Teil vorhanden ist oder die Fristerstreckung im Interesse der Berücksichtigung überörtlicher Interessen gelegen ist."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.