# Verordnung der Oö. Landesregierung vom 17. März 1997 betreffend die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich

Nr. 29

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 17. März 1997 betreffend die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich

Auf Grund des § 24 des O.ö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet:

§ 1 (1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 23. Juni 1997, und Dienstag, 24. Juni 1997, ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag wird der 21. April 1997 bestimmt.

§ 2 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.