# Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Steyr als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Nr. 31

Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Steyr als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 24 Abs.1 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 78/1996 und der Kundmachungen LGBl. Nr. 93/1995 und LGBl. Nr. 93/1996 wird verordnet:

§ 1

(1) Der Raum der Planungsregion Steyr wurde im Zuge der Grundlagenforschung untersucht.

(2) Die Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung des Grundstückes Nr. 1704/1, KG. Steyr, Stadt Steyr, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 19.050 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten (§ 23 Abs. 3 O.ö. ROG 1994) zum Zwecke der Errichtung von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf, die gemischte Waren einschließlich Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung anbieten (§ 24 Abs. 1 Z. 1 lit. b O.ö. ROG 1994), zulässig ist.

(3) Die Widmung des Grundstückes Nr. 1704/1, KG. Steyr, ist für Geschäftsbauten bis zu einer Gesamtverkaufsfläche (§ 24 Abs. 2 O.ö. ROG 1994) von 8.000 m2 zulässig.

§ 2

Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.